Dieser Service, der auf dem Gebiet des Landes Valencia Anwendung
findet, beinhaltet die steuerliche Beratung im Hinblick auf
die Erbschaftsannahme und die Bearbeitung die daraus resultiert,
wie z.B.:
Die Beschaffung
von Urkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde, letztwillige
Verfügungen, etc.) Zusammenstellung
des Vermögens oder Erbschaftsannahme mit Inventar und
Bewertung Kalkulation
und Vorlage der Erbschaftssteuer-Abrechnung Änderung
der Eigentümereigenschaft in den entsprechenden Registern Zahlung
der Wertzuwachssteuer in den Rathäusern Anpassung
der Daten im Grundbuch- und im Katasteramt
Für die bearbeitung der erbschaftsannahmen
werden folgende vom kunden beizubringende nachweise benötigt:
Sterbeurkunde Bescheinigung
aus dem zentralen Testamentsregister (sofern vorhanden) Fotokopie
des Personalausweises, Reisepasses und Steuernummer des Erblassers
und der Erben Fotokopie
des Familienbuches vom Erblasser Einfache
oder beglaubigte Ausfertigung des Testamentes Bescheinigung
über Guthaben auf den Konten des Erblassers per Todestag Bescheinigung
über noch nicht getilgte Hypothekendarlehen per Todestag Bescheinigung
der von dem Erblasser abgeschlossenen Lebensversicherungen Fotokopie
der Grundsteuerbescheide für das Sterbejahr Fotokopie
der notariellen Besitz-Urkunden der von dem Erblasser hinterlassenen
Liegenschaften Rechnung
über die letzten Krankheitskosten und/oder der Beerdigung
(sofern steuermindend) Fotokopie
der letzten Vermögenssteuer-Erklärung des Erblassers Fotokopie
des KFZ-Briefes und –Scheines des Fahrzeuges, sofern
vorhanden